Genehmigung der Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schrebergärten

  05.02.2020 , Oberhofen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2020 die Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Schrebergärten genehmigt.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


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