Bewilligung einer Urnenabstimmung am 28. Juni 2020

  22.04.2020 , Oberhofen

Der Gemeinderat von Oberhofen beantragte mit Gesuch vom 26. März 2020, aufgrund der aktuellen Lage (COVID-19), anstelle der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2020 eine Urnenabstimmung für den 28. Juni 2020 für drei Geschäfte anzuordnen.

Der Regierungsstatthalter von Thun hat am 16. April 2020 wie folgt verfügt:
1. Der Einwohnergemeinde Oberhofen a. T. wird, gestützt auf GG Art. 12 Abs. 3, bewilligt, am 28. Juni 2020 eine Urnenabstimmung durchzuführen für die Abstimmungsfrage: «Wollen Sie der Überbauungsordnung ‹Barell-Gut› und Änderung der Überbauungsordnung ‹Chabis-Chopf› mit Anpassung der baurechtlichen Grundordnung zustimmen?».
2. Es wird, gestützt auf Art. 33 der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2013, festgestellt, dass die Abstimmungsfrage «Wollen Sie dem Projektkredit über Fr. 1 370 000.– für die Verkehrsmassnahmen Schneckenbühlund Sonnenbühlstrasse zustimmen?» den Stimmberechtigten an der Urne zu unterbreiten ist.
3. Das Gesuch für eine Urnenabstimmung zur Abstimmungsfrage: «Wollen Sie dem wiederkehrenden Beitrag von jährlich Fr. 70 000.– für die Jahre 2021 bis 2024 an die Stiftung Schloss Oberhofen zustimmen sowie dem Gemeinderat Oberhofen den Auftrag für die Unterzeichnung des Leistungsvertrags mit der Stiftung Schloss Oberhofen erteilen?» wird abgewiesen.
4. Der Gemeinderat wird angewiesen,
a) das Abstimmungsverfahren nach dem Wahl- und Abstimmungsreglement vom 1. Januar 2013 der Einwohnergemeinde Oberhofen durchzuführen; insbesondere hat die Abstimmungsbotschaft auch den Argumenten der Gegner der Vorlage Rechnung zu tragen.
b) die Abstimmung so zu organisieren, dass die Vorgaben von Bund und Kanton zur Vermeidung von Ansteckungen mit CO-VID-19 eingehalten werden.
5. Vorbehalten bleiben allfällige weitere Anordnungen der zuständigen Stellen des Bundes oder des Kantons im Zusammenhang mit COVID-19.

Der Regierungsstatthalter von Thun: Marc Fritschi


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