Gemeindeurnenabstimmung vom 28. Juni 2020

  29.04.2020 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen hat mit Gesuch vom 26. März 2020 beim Regierungsstatthalter Thun, aufgrund der aktuellen Lage (CO-VID-19) beantragt, anstelle der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2020 eine Urnenabstimmung für den 28. Juni 2020 anzuordnen. Gestützt auf das GG Art. 12 Abs. 3 wurde dieses Gesuch bewilligt.

Damit die Meinungsbildung auch während der aktuellen Lage gewährleistet werden kann, wurde angeordnet, dass das Abstimmungsverfahren nach dem Wahl- und Abstimmungsreglement vom 1. Januar 2013 der Einwohnergemeinde Oberhofen durchzuführen ist; insbesondere hat die Abstimmungsbotschaft auch den Argumenten der Gegner der Vorlage Rechnung zu tragen.

Aufgrund dieser Auflagen erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Parteien und Organisationen die Möglichkeit, bis Freitag, 15. Mai 2020 schriftliche Eingaben zu den Abstimmungsthemen auf der Gemeindeverwaltung Oberhofen einzureichen, welche im Anschluss im ordentlichen Versand den Stimmbürgern zugestellt werden. Die Eingaben dürfen eine Länge von einer A4-Seite (Arial 11) nicht überschreiten und müssen in elektronischer Form an verwaltung@ober hofen.ch eingereicht werden.

Zur Meinungsbildung finden Sie auf unserer Webseite diverse Unterlagen zur Urnenabstimmung. Die Botschaft des Gemeinderates wird ab 4. Mai 2020 online verfügbar sein.

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 28. Juni 2020, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
1. Genehmigung der Überbauungsordnung «Barell-Gut» und Änderung der Überbauungsordnung «Chabis-Chopf» mit Anpassung der baurechtlichen Grundordnung.
2. Genehmigung Projektkredit über Fr. 1 370 000.– für die Verkehrsmassnahmen Schneckenbühl- und Sonnenbühlstrasse.


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