Gemeindeurnenabstimmung vom 28. Juni 2020

  03.06.2020 , Oberhofen

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 28. Juni 2020, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
1. Genehmigung der Überbauungsordnung «Barell-Gut» und Änderung der Überbauungsordnung «Chabis-Chopf» mit Anpassung der baurechtlichen Grundordnung
2. Genehmigung Projektkredit über Fr. 1 370 000.– für die Verkehrsmassnahmen Aebnit-, Schneckenbühl- und Sonnenbühlstrasse.

Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung, Schoren 1,
3653 Oberhofen

Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 26. Juni 2020, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe
– Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
– Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung: Sonntag, 28. Juni 2020, 10.00 Uhr)
– Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 28. Juni 2020, 10.00 bis 12.00 Uhr

Gemeinderat Oberhofen


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