Urnenwahlen vom 25. Oktober 2020 (Proporz und Majorz)

  01.07.2020 , Oberhofen

Der Gemeinderat Oberhofen am Thunersee hat für den 25. Oktober 2020 die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 aufgrund der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2013 angeordnet. Allfällige Ergänzungswahlen finden am 29. November 2020 statt.

Es sind zu wählen:
1. Verhältniswahlen (Proporzwahlen) 
6 Mitglieder Gemeinderat
2. Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) 
Gemeinde- und Gemeinderatspräsidentin oder Gemeinde- und Gemeinderatspräsident

Gemäss Art. 53 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013 werden die politischen Parteien oder Wählergruppen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 3. August 2020, 12.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung Oberhofen am Thunersee einzureichen.

Die Wahlvorschläge haben, gemäss Art. 53 ff. des Wahl- und Abstimmungsreglementes, folgende Bedingungen zu erfüllen:
1. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
2. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
3. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
4. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.

Das Formular für die Wahleingaben kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Oberhofen, 25. Juni 2020

Gemeinderat Oberhofen


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