Genehmigung der Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach

  02.09.2020 , Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Verordnung über die Benutzung der Halle am Riderbach genehmigt.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Oktober 2020 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


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