Ständige Kommissionen; Wahlen durch Gemeinderat
21.10.2020 , OberhofenDer Gemeinderat Oberhofen wird am 18. November 2020 die Mitglieder der ständigen Kommissionen (Art. 48 Gemeindeordnung) für die Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wählen. Es sind zu wählen:
2 Mitglieder Schulkommission
Wiederwählbar ist:
– Maniglia Gabriela,
Aebnitstrasse 12, 3653 Oberhofen
Gemäss Art. 80 des Wahl- und Abstimmungsreglements (WAR) vom 1. Januar 2013 werden die politischen Parteien oder Gruppierungen aufgefordert, ihre Wahlvorschläge bis spätestens Dienstag, 10. November, 12.00 Uhr, an den Gemeinderat, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben der neu kandidierenden Personen beizulegen. Dies gilt nicht für zur Wiederwahl stehende Personen. Das Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Vorbehalten bleiben die kantonalen Vorschriften über den Minderheitenschutz gemäss Art. 79 Abs. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR).
Oberhofen, 22. Oktober 2020
Der Gemeinderat