Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  04.11.2020 , Oberhofen

Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 20. Oktober 2020 in Anwendung von Art. 15 Abs. 6 sowie Art. 26 des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Das ausgeglichene Budget 2021 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4 803 600.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 428 930.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 15. Dezember 2020 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeverbandsversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 2. November 2020

Gemeindeverbandsrat Oberhofen


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