Inkraftsetzung Reglement über die wasserbaulichen Massnahmen Riderbach und Zuflüsse

  11.03.2021 , Oberhofen

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 16. November 2020 das Reglement über die wasserbaulichen Massnahmen Riderbach und Zuflüsse. Das Reglement lag vom 15. Oktober bis 16. November 2020 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zum Beschluss sind bis 30 Tage nach der Gemeindeversammlung keine Beschwerden eingegangen.

Das Reglement über die wasserbaulichen Massnahmen Riderbach und Zuflüsse wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Inkraftsetzung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Oberhofen, 24. Dezember 2020
Gemeinderat Oberhofen


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