Ankündigung periodische Schutzraumkontrolle (PSK) 2021 in der Gemeinde Oberhofen

  17.02.2021 , Oberhofen

Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, gestützt auf die Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutzräume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen. Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausreichend Schutzräume vorhanden sind.
Im Auftrag der Gemeinde Oberhofen führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kontrollen im März durch. Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist spezialisiert auf Schutzraumkontrollen.

Die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer oder die zuständigen Verwaltungen werden vorgängig schriftlich durch die Abri Audit AG für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert.

Nach Abschluss aller Schutzraumkontrollen in der Region Thun wird von der kantonalen Behörde eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen schriftlich zugestellt.

Wir danken Ihnen für die Kooperation und die Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.
Gemeindeverwaltung Oberhofen


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