Genehmigung Gebührenverordnung für die Feuerungskontrolle

  24.02.2021 , Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Anpassung der Gebührenverordnung für die Feuerungskontrolle genehmigt.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. April 2021 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.


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