Burgergemeindeversammlung

  26.05.2021 , Oberhofen

Montag, 31. Mai 2021, 19.30 Uhr, Klösterli Oberhofen

Traktanden:
1. Protokoll der a.o. Burgergemeindeversammlung vom 5. Februar 2021; Genehmigung
2. Rechnungsablage 2020
a) Nachkredite; Kenntnisnahme
b) Jahresrechnung; Genehmigung
3. Liegenschaften
4. Wahlen, infolge Demission ist ein Burgerrat, eine Burgerrätin zu wählen
5. Aktualisierung Reglemente
6. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 5. Februar 2021 liegt bei der Burgerschreiberei vom 29. April bis 28. Mai öffentlich auf. Telefonische Anmeldung bei der Burgerschreiberei, Tel. 079 271 66 83, ist erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www. burgergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Der Burgerrat


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