Gemeindeurnenabstimmung vom 13. Juni 2021

  05.05.2021 , Oberhofen

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 13. Juni, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:

1. Genehmigung Verkauf des Turmhauses Grundstück Nr. 250 und des Bootshauses mit Doppelgarage Grundstück Nr. 1621 über Fr. 3 400 000.–
2. Genehmigung Überbauungsordnung «Barell-Gut» und Änderung der Überbauungsordnung «Chabis-Chopf» mit Anpassung der baurechtlichen Grundordnung

Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung,
Schoren 1,
3653 Oberhofen.

Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 11. Juni, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe
– Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
– Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung: Sonntag, 13. Juni, 10.00 Uhr)
– Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 13. Juni, 10.00 bis 12.00 Uhr
Gemeinderat Oberhofen


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