Genehmigung der Verordnung über den Gebührentarif zum Abfallreglement
26.05.2021 , OberhofenDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 die Verordnung über den Gebührentarif zum Abfallreglement, gültig ab 1. Januar 2022, genehmigt.
Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.