Parkplatzverordnung; Öffentliche Auflage

  09.06.2021 , Oberhofen

Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Oberhofen an seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 eine neue Parkplatzverordnung ab 1. August 2021 beschlossen hat.

Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2021 in Kraft.

Aktenauflage
Die Aktenauflage erfolgt vom 10. Juni bis 12. Juli bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Gemeinderat Oberhofen


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