Hundetaxe 2021

  28.07.2021 , Oberhofen

Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Oberhofen, muss für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese ist im Gebührentarif der Einwohnergemeinde Oberhofen auf Fr. 100.– pro Hund und in der Landwirtschaftszone auf Fr. 60.– pro Hund festgelegt.

Hundehalter und Hundehalterinnen, die seit August 2020 neu zugezogen sind, seit diesem Zeitpunkt einen Hund erworben haben oder keinen Hund mehr besitzen, sind gebeten, dies umgehend der Gemeindeverwaltung und der Amicus-Datenbank zu melden.

Nachdem die obligatorische Tollwutimpfung abgeschafft worden ist, muss der Impfausweis der Gemeindeverwaltung nicht mehr vorgelegt werden. Wie im Vorjahr werden die Rechnungen direkt an die Hundebesitzer/innen zugestellt. Der Versand der Rechnungen erfolgt im August.
Gemeinderat Oberhofen


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