Öffentliche Planauflage

  01.09.2021 , Oberhofen

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Richtstattstrasse»
Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. August bis 26. September, auf der Bauverwaltung Oberhofen öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Oberhofen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Oberhofen, 23. August 2021
Der Gemeinderat


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