Burgergemeindeversammlung

  28.10.2021 , Oberhofen

Freitag, 26. November, 19.30 Uhr, Klösterli Oberhofen

Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeinde Versammlung vom 31. Mai 2021; Genehmigung
2. Budget 2022; Genehmigung
3. Finanzplan 2021–2026; Kenntnisnahme
4. Organisationsreglement OgR Teilrevision; Genehmigung
5. Wahlen
Infolge Demission ist ein Burgerrat, eine Burgerrätin zu wählen. Urs Stähli ist wieder wählbar
Infolge Demission ist die Sekretärin zu bestätigen
Infolge Ablaufs der Amtszeit des Kassiers ist ein Kassier zu wählen. Hanspeter Schneider ist wieder wählbar
6. Steinbruch Balmholz
7. Verschiedenes

Es wird um Anmeldung gebeten an info@burgergemeinde-oberhofen.ch oder 079 271 66 83

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 31. Mai 2021 liegt bei der Burgerschreiberei vom 28. Oktober bis 27. November öffentlich auf. Telefonische Anmeldung bei der Burgerschreiberei, Telefon 079 271 66 83, ist erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.bur gergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Der Burgerrat


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