Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen
14.10.2021 , OberhofenBudgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 6. Oktober 2021 in Anwendung von Art. 15 Abs. 6 sowie Art. 26 des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:
Das ausgeglichene Budget 2022 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4 430 400.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 506 900.–.
Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Tel. 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 23. November beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeverbandsversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.
Oberhofen, 11. Oktober 2021
Gemeindeverbandsrat Oberhofen