Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Richtstattstrasse» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
27.01.2022 , OberhofenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Oberhofen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Richtstattstrasse» am 15. Dezember 2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Oberhofen
