Burgergemeinde Oberhofen

  24.02.2022 , Oberhofen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

2. Teilrevision Organisationsreglement; Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.11) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Burgergemeindeversammlung der Burgergemeinde Oberhofen am 3. Dezember 2021 beschlossene 2. Teilrevision vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 26. Januar 2022 vorbehaltslos genehmigt wurde und sogleich in Kraft tritt.
Im Namen der Burgergemeinde Oberhofen
Der Burgerrat


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