Öffentliche Auflage und Inkraftsetzung überarbeitete Verordnung über die Verwaltung und Vermietung gemeindeeigener Schiffsliegeplätze per 1. Mai 2022

  31.03.2022 , Oberhofen

Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. März 2022 die Revision der Verordnung über die Verwaltung und Vermietung gemeindeeigener Schiffsliegeplätze per 1. Mai 2022 beschlossen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Mai 2022 in Kraft.

Aktenauflage
Die Verordnung liegt vom 31. März bis 29. April bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun, erhoben werden.

Gemeinderat Oberhofen


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