Öffentliche Auflage und Inkraftsetzung Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen per 1. April 2022

  07.04.2022 , Oberhofen

Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Oberhofen an seiner Sitzung vom 23. März 2022 eine neue Verordnung über die Berechtigungen für die zentralen Personendatensammlungen ab 1. April 2022 beschlossen hat.

Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. April 2022 in Kraft.

Aktenauflage
Die Verordnung liegt vom 31. März bis 29. April bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Oberhofen


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