Teilrevision Parkplatzverordnung per 1. Januar 2023; öffentliche Auflage & Inkraftsetzung
22.09.2022 , OberhofenDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2022 eine Teilrevision der Parkplatzverordnung genehmigt.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht.
Die revidierte Parkplatzverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.
Aktenauflage
Die Aktenauflage erfolgt vom 22. September bis 24. Oktober bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen. Die Verordnung kann auch unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation, schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Gemeinderat Oberhofen
