Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen
06.10.2022 , OberhofenFakultatives Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 6. September 2022 in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 Bst. f des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:
Das ausgeglichene Budget 2023 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 3 872 400.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 564 900.–.
Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Telefon 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 14. November 2022 beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Delegiertenversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.
Oberhofen, 6. Oktober 2022
Gemeindeverbandsrat Oberhofen
