Burgergemeindeversammlung
17.11.2022 , OberhofenFreitag, 25. November 2022, 19.30 Uhr, Restaurant Rebleuten
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 30. Mai 2022; Genehmigung
2. Budget 2023; Genehmigung
3. Finanzplan 2022–2027; zur Kenntnis
4. Wahlen
Infolge Ablauf der Amtszeit ist ein Präsident, eine Präsidentin zu wählen. Hans Zumbach-Fuss ist wieder wählbar
5. Einburgerung von Karin Stähli-Schweizer
6. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung liegt bei der Burgerschreiberei vom 20. Oktober bis 23. November öffentlich auf. Telefonische Anmeldung unter 079 271 66 83 ist erforderlich. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.
Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.bur gergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Versammlung sind alle Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Der Burgerrat
