Genehmigung neue Organisationsverordnung
29.12.2022 , OberhofenDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember die neue Organisationsverordnung genehmigt.
Die neue Organisationsverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
