Neue Personalverordnung
01.12.2022 , OberhofenGenehmigung neue Personalverordnung ab 1. Januar 2023 und Aufhebung Verordnung über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Austritt aus dem Gemeindedienst per 31. Dezember 2022.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2022 die neue Personalverordnung genehmigt und die Verordnung über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Austritt aus dem Gemeindedienst vom 24. Januar 2007 per 31. Dezember 2022 aufgehoben.
Die neue Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
