Genehmigung Teilrevision Personalverordnung

  27.04.2023 , Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2023 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.

Die neue Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 1. Mai 2023 in Kraft.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote