Genehmigung Teilrevision Personalverordnung
27.04.2023 , OberhofenDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2023 die Teilrevision der Personalverordnung genehmigt.
Die neue Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerde, per 1. Mai 2023 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
