Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  20.04.2023 , Oberhofen

Montag, 22. Mai 2023, 19.30 Uhr, im Rest. Rebleuten

Traktanden:
1. Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 25. November 2022; Genehmigung
2. Rechnungsablage 2022
a) Nachkredite; Kenntnisnahme
b) Jahresrechnung; Genehmigung
3. Verschiedenes

Losholzbestellungen 2024 unter info@burger gemeinde-oberhofen.ch oder 079 271 66 83.

Das Protokoll der letzten Burgergemeindeversammlung vom 25. November 2022 liegt bei der Burgerschreiberei vom 20. April bis 19. Mai öffentlich auf. Bitte telefonische Anmeldung unter 079 271 66 83. Anträge für die Abänderung des Protokolls sind in vorgenannter Frist schriftlich an den Burgerrat einzureichen.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Oberhofen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage unter www.bur gergemeinde-oberhofen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Oberhofen, 12. April 2023

Der Burgerrat


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