Baupublikation Oberhofen

  04.02.2018 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser und Vertreter: Kellerhals + Haefeli AG, J. Jakob und Dr. U. Gruner, Kapellenstrasse 22, 3011 Bern.
Bauvorhaben: Erstellen Zufahrt während der Bauzeit, Waldrodung und Aufforstung, altlastentechnische Bodensanierungen der Kugelfänge usw., Rekultivieren der Flächen und Provisiorien.
Standort / Parzelle: Laueli, Parzellen Nr. 859, 396, 373.
Koordinaten: 2 618 086 / 1 175 749.
Nutzungszone: LWZ.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im/am Wald (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Eingriffe in Ufervegetation (NHG Art. 18 ff.).
Gewässerschutzmassnahmen: Altlasten Bodensanierungen.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. August 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 3. Juli 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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