Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchstellerin: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Projektverfasser: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern,Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Bauvorhaben: Bau von vier Trockensteinmauern sowie einer Steinlinse.
Standort / Parzelle: Rebbergweg, Parzelle Nr. 665.
Koordinaten: 2 618 300 / 1 175 200.
Nutzungszone: Rebbergzone.
Schutzzone / -objekt: Landschaftsschongebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Rebbauzone (GBR Art. 242). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzbereich: Ao.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. August 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb derAuflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 17. Juli 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
