Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchstellerin: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Projektverfasser: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Naturförderung, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Bauvorhaben: Bau von vier Trockensteinmauern sowie einer Steinlinse.
Standort / Parzelle: Rebbergweg, Parzelle Nr. 665.
Koordinaten: 2 618 300 / 1 175 200.
Nutzungszone: Rebbergzone.
Schutzzone / -objekt: Landschaftsschongebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen in der Rebbauzone (GBR Art. 242). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzbereich: Ao.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. August 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 17. Juli 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
