Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchsteller: Werner Widmer, Allmendweg 38, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Rychner Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Terrassenerweiterung und Anbau im Sockelgeschoss, Nutzung als Einlegerwohnung.
Standort / Parzelle: Friedbühlweg 34, Parzelle Nr. 718.
Koordinaten: 2 617 480 / 1 175 800.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Gewässerschutz: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Gewässerschutzbereich üB.
Ausnahme: Flachdach auf Hauptbaute, Art. 414 Abs. 2 GBR.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. September 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 14. August 2017
Bauverwaltung Oberhofen
