Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchsteller: Werner Ulrich, Sichelweg 41, 3098 Schliern b. Köniz.
Vertreter / Projektverfasser: Architektengemeinschaft Sommer + Rytz p. A. Herr Hanspeter Rytz, dipl. Arch. FH, Beundenring 43, 2560 Nidau.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus.
Standort / Parzelle: Alter Oberländerweg 5, Parzelle Nr. 873.
Koordinaten: 2 618 345 / 1 175 105.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
W2/UeO c «Stadel».
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Abweichung von der Dachgestaltung gemäss GBR Art. 414.
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem: Anschluss an ARA. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Dezember 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 6. November 2017
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
