Baupublikation Oberhofen
04.02.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchsteller: Familie Joos, Kirchgässli 8, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 102B, 3626 Hünibach.
Bauvorhaben: Umnutzung Garage in Büro und Veloraum / Bewilligung von zwei Autoabstellplätzen auf bestehendem Vorplatz.
Standort / Parzelle: Kirchgässli 8, Oberhofen, Parzellen Nr. 886.
Nutzungszone: W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Dezember 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 10. November 2017
Bauverwaltung Oberhofen
