Baupublikation Oberhofen

  04.02.2018 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Hans Streuli, Henri-Dunant-Strasse 7, 3600 Thun.
Vertreter / Projektverfasser: Architektengemeinschaft Sommer + Rytz, p. A. Hanspeter Rytz, dipl. Arch. FH, Beundenring 43, 2560 Nidau.
Bauvorhaben: Erweiterung und Sanierung Wohnhaus. Anbau an Nordfassade; Anpassungen Grundrisse EG und OG; Erweiterung Balkon zur Erschliessung Garten an Ostfassade; Ersatz Elektroheizung mit Wärmepumpe (Luft-Wasser).
Standort / Parzelle: Längenschachen, Parzelle Nr. 352.
Koordinaten: 2 618 483 / 1 174 889.
Nutzungszone: Erhaltungszone, Uferschutzzone.
Schutzzone / -objekt: Erhaltenswertes Gebäude.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe (BauV Art. 67).
Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA bestehend. Gewässerschutzbereich Ao.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Dezember 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 13. November 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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