Baupublikation Oberhofen

  20.06.2018 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Frutiger AG Immobilien, Frutigenstrasse 37, Postfach 81, 3602 Thun.
Projektverfasser: Frutiger AG, Engineering, Bahnhofstrasse 2a, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Neubau Hängebrücke für Panoramarundweg Thunersee, Ersatz Brücke (20 m x 1,40 m) über Riderbach «Rappeflue».
Standort / Parzelle: Riderbach, Parzellen Nr. 373, 379, 396, 436, 440, 460, 859.
Koordinaten: 2 618 089 / 1 175 712 und 2 618 376 / 1 176 084.
Nutzungszonen: LWZ, Wald.
Schutzzone / -objekt: Archäologisches Schutzgebiet.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Wald (WaV Art. 14). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Überdecken eines Fliessgewässers (GSchG Art. 38).
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Juli 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockungen im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 18. Juni 2018

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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