Baupublikation Oberhofen
04.07.2018 Baupublikationen, OberhofenGesuchstellerin: Kirstin Steyer, Obere Stadelstrasse 6, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Projektverfasser: Oppliger Architektur, Einschlagweg 8h, 3400 Burgdorf.
Bauvorhaben: Neubau von 2 Wohnhäusern mit gemeinsamen Untergeschossen; Abbruch Gebäude Nr. 6, Teilabbruch/Erweiterung Gebäude Nr. 6a (Anwendung BauG Art. 75; Erstwohnung, GBR Art. 211).
Standort / Parzelle: Obere Stadelstrasse 6, Parzelle Nr. 774.
Koordinaten: 2 618 636 / 1 174 981.
Nutzungszone: Wohnzone W 1.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung (GBR Art. 414). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/ GSchV Art. 41c/GBR Art. 526).
Gewässerschutzmassnahmen: Keine. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. Juli 2018.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Thun, 21. Juni 2018
Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi
