Baupublikation Oberhofen

  05.12.2018 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Werner Ulrich, Sichelweg 41, 3098 Schliern b. Köniz.
Vertreter / Projektverfasser: Architektengemeinschaft Sommer + Rytz, p. A. Herr Hanspeter Rytz, dipl. Arch. FH, Beundenring 43, 2560 Nidau.
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus. Wärmeentzug mittels Erdsonde.
Standort / Parzelle: Alter Oberländerweg 5, Parzelle Nr. 873.
Koordinaten: 2 618 345 / 1 175 105.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnen W2 / Überbauungsordnung c «Stadel», Zone A.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80). Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25).
Gewässerschutzmassnahmen: Trennsystem; Anschluss an ARA, Versickerung nue. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Januar 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 27. November 2018

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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