Baupublikation Oberhofen

  19.12.2018 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Aveno Invest AG, Chamerstrasse 172, 6300 Zug.
Projektverfasser: anneller hungerbühler ag, Bälliz 67, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Hinterbühlweg 2. Neubau Wohnüberbauung «Blümlisalp», bestehend aus zwei MFH und einem EFH. Neubau einer unterirdischen Autoeinstellhalle für 12 PW.
Standort / Parzelle: Hinterbühlweg 2, 2a, 3, Parzelle Nr. 554, 1588.
Koordinaten: 2 618 000 / 1 173 525.
Nutzungszone: Wohnen W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands (SG Art. 80). Überschreiten der Gebäudehöhe für unbewohnte Nebenbauten (GBR Art. 212.2).
Gewässerschutzmassnahmen: Mischsystem – Anschluss an öffentliche Kanalisation. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. Januar 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.
Hinweis: Für das laufende Strassenplanverfahren (Strassenbauprojekt und Überbauungsordnung Detailerschliessung Hinterbühl) wird auf die separate Publikation der Gemeinde verwiesen.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 10. Dezember 2018

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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