Baupublikation Oberhofen

  01.05.2019 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Gerber+Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Sanierung und örtliche Verbreiterung Aeschlenstrasse Glesichopf bis Oberörtli auf einer Gesamtlänge von ca. 490 m, mit Rodung und Wiederaufforstung.
Standort / Parzellen: Aeschlenstrasse, Parzelle Nr. 44, weitere Parzellen 118, 121, 368, 369, 370, 379 (Wiederaufforstung), 726 und 728.
Koordinaten: 2 618 565 / 1 174 928 ÷ 2 618 915 / 1 174 572.
Nutzungszone: Verkehrsfläche, Landwirtschaftszone, Wald:
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Bereich Gewässer und Gewässerraum (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen im Wald und in Waldesnähe (KWaG Art. 25 und 25 KWaV).
Gewässerschutzmassnahmen: Strassenentwässerung in Vorfluter. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Mai 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 15. April 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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