Baupublikation Oberhofen

  04.09.2019 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Solviva Immobilien AG, Bernstrasse 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Verlängerung der mit Bauentscheid vom 2. Mai 2018 erteilten befristeten Bewilligung für die Nutzung des Park Hotels als Pflegeheim um zwei Jahre, d. h. bis 30. Juni 2022. Verzicht auf Überbauungsordnung nach BauG Art. 92 ff.
Standort / Parzelle: Friedbühlweg 36, Parzelle Nr. 470.
Koordinaten: 2 617 513 / 1 175 824.
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP E «Park Hotel» / Wohnen W3.
Schutzzone / -objekt: – / K-Objekt schützenswert.
Beanspruchte Ausnahme: Pflegeheim in ZPP E «Park Hotel» (GBR Art. 316 Abs. 3).
Gewässerschutzmassnahmen: ARA-Anschluss. Gewässerschutzbereich B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Oktober 2019.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 2. September 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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