Baupublikation Oberhofen

  18.03.2020 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Therese Zumbrunnen, Neuenackerstr. 26, 3653 Oberhofen, vertreten durch Generalunternehmung Kühni AG, Emmentalstr. 102, 3435 Ramsei.
Projektverfasserin: Generalunternehmung Kühni AG, Roland Zaugg, Emmentalstr. 102, 3435 Ramsei.
Bauvorhaben: Teil-Abbruch EFH und Erstellung MFH mit 3 Wohnungen.
Standort / Parzelle: Neuenackerstr. 26, Parzelle Nr. 913.
Zone: Wohnzone W1.
Koordinaten: 2 617 854 / 1 175 853.
Gewässerschutzbereich: üB.
Gewässerschutzmassnahmen: Anpassung best. Anschlüsse.
Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand SG Art. 80. Abweichung Dachform GBR Art. 414 Abs. 1. Abweichung Dachgestaltung GBR Art. 414 Abs. 3. Überschreiten Gebäudehöhe GBR Art. 212.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. April 2020.
Auflagestelle: Gemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt Thun


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