Baupublikation Oberhofen

  16.09.2020 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Oberhofen, Schoren 1, Postfach 59, 3653 Oberhofen am Thunersee.
Projektverfasser: Gerber + Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Sanierung und örtliche Verbreiterung Aeschlenstrasse, Glesichopf bis Oberörtli, auf einer Gesamtlänge von ca. 490 m, mit Rodung und Wiederaufforstung.
Zusätzliche Publikation aufgrund erhöhter Rodungs- und Ersatzaufforstungsfläche (i.S.v. Projektänderung).
Standort / Parzelle: Aeschlenstrasse, Parzellen Nr. 44, 118, 121, 368, 369, 370, 379, 726, 728.
Koordinaten: 2 618 565 / 1 174 928 bis 2 618 915 / 1 174 572.
Nutzungszone: Verkehrsfläche, Landwirtschaftszone, Wald.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Bereich Gewässer und Gewässerraum (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen im Wald und in Waldesnähe (KWaG Art. 25 und 25 KWaV).
Gewässerschutzmassnahmen: Strassenentwässerung in Vorfluter. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Oktober 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Rodungs- und Ersatzaufforstung oder dem Verfahren eingereicht werden (i.S.v. Projektänderung), ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 14. September 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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