Baupublikation Oberhofen

  18.11.2020 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Martin und Yvonne Seger, Meisenweg 2, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Umnutzung Ladenlokal in 2-Zimmer-Wohnung.
Standort / Parzelle: Schneckenbühlstrasse 3, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 679.
Nutzungszone: Mischzone M2.
Schutzzone / -objekt: Baugruppe A.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 

21. Dezember 2020.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Oberhofen, 16. November 2020
Gemeindeverwaltung Oberhofen

 


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