Baupublikation Oberhofen

  09.06.2021 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Herr und Frau Jürg und Katharina Blum-Emch, Scheuermattweg 45, 3043 Uetligen.
Projektverfasser: ARGE: Straubhaar Architekten FH/HTL, Bälliz 13, 3600 Thun. Suter Planung Bau und GmbH, Kräyigenweg 13, 3074 Muri b. Bern.
Bauvorhaben: Teilrückbau Autounterstand, Neubau Wohnhaus.
Standort / Parzellen: Riderweg 5, 3653 Oberhofen, Parzellen Nr. 691 und 1169.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone / -objekt: Keine.
Beanspruchte Ausnahmen: Von Art. 212 GBR, Gebäudelänge. Von Art. 414 GBR, Dachgestaltung. Von Art. 80 SG, Bauen im Strassenabstand.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Juli 2021.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Die Akten können am Empfangsschalter während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Oberhofen, 27. Mai 2021
Gemeindeverwaltung Oberhofen


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