Baupublikation Oberhofen
30.12.2021 Baupublikationen, OberhofenGesuchsteller: BHG Tannackerstrasse 6, Oberhofen – J. Höhn + Partner Architekten AG, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus.
Standort / Parzelle: Allmendweg 29, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 987.
Nutzungszone: Wohnzone W1.
Beanspruchte Ausnahmen: Bau eines Flachdaches nach Art. 414 Abs. 2 GBR.
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Januar 2022.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich gegen das Baugesuch, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Die Akten können auf der Bauverwaltung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Oberhofen, 23. Dezember 2021
Bauverwaltung Oberhofen
