Baupublikation Oberhofen
23.03.2023 Baupublikationen, OberhofenGesuchsteller: Eigentümergemeinschaft Schoren 25, p.A. Trachsel Zeltner Architekten, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten.
Vorhaben: a) haus- und energetechnische Sanierung Gebäude und -hülle; b) Um-/ Ausbau UG bis DG; c) an Südfassade Abbrechen Vorbauten im Hochparterre sowie Erstellen eines Balkons im OG; Ersatz Sonnenschutz; d) Erstellen Nebenbaute für Technikeinbau; e) Erdsonden-Wärmeentzug; f) Ersetzen Sattel- durch Bogendach beim Bootshaus; g) Ersatz von teilweise geschütztem Baumbestand.
Standort / Parzelle: Schoren 25, Parzelle Nr. 280.
Uferschutzplan USP: Bestandes-, Erhaltungszone und Seefläche.
Koordinaten: 2 617 117 / 1 175 666.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Uferschutzzone USP, erhaltenswertes K-Objekt in Baugruppe E.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im/ am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Bauten und Anlagen in Uferschutzplan (SFG Art. 6). Eingriffe in Schutzobjekte (NHG Art. 18 ff.).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. April 2023.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee oder https://www.portal.ebau.apps. be.ch/public-instances?municipality =20788.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Oberhofen, 17. März 2023
Regierungsstatthalteramt Thun
