Gemeindeurnenabstimmung vom 27. September 2020

  26.08.2020 Versammlungen, Oberhofen

An der Urnenabstimmung vom Sonntag, 27. September, werden die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten über folgende Vorlage zu befinden haben:
1. Genehmigung Projektkredit über Fr.
1 370 000.– für die Verkehrsmassnahmen
Aebnit-, Schneckenbühl- und Sonnenbühlstrasse

Allgemeine Hinweise
Abstimmungslokal
Gemeindeverwaltung
Schoren 1, 3653 Oberhofen

Abstimmungsmaterial
Den Stimmberechtigten wird das amtliche Abstimmungsmaterial für die Gemeindeurnenabstimmung spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust kann ein Doppel bis spätestens Freitag, 25. September, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, nachgefordert werden.

Auflage
Die Akten für die Gemeindeabstimmung liegen 30 Tage vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, öffentlich auf. Sie sind auch online unter www.oberhofen.ch abrufbar.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit drei Monaten in der Gemeinde Oberhofen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Stimmabgabe
– Während den Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
– Briefkasten der Gemeindeverwaltung (letzte Leerung Sonntag, 27. September 2020, 10.00 Uhr)
– Während den Urnenöffnungszeiten am Abstimmungssonntag, 27. September, 10.00 bis 12.00 Uhr

Gemeinderat Oberhofen


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